Der Staat zahlt uns etwa zwei Drittel des Schulaufwands über Kopfpauschale je Schüler*in. Das übrige Drittel wird über die Zahlungen der Eltern finanziert.

Schulkostenbeitrag -

Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2023 - 31.07.2024

 

bei monatlicher Zahlung

 

Stufe     Schulkosten-beitrag abzüglich Schulgeldersatz Art. 47 zuzüglich Verbandsabgabe Eigenanteil
FOS 11 468,30 € - 77,00 € 3,50 € 394,80 €
FOS 12 521,30 € - 77,00 € 3,50 € 447,80 €

 

bei jährlicher Zahlung

 

Stufe     Schulkosten-beitrag abzüglich Schulgeldersatz Art. 47 zuzüglich Verbandsabgabe Eigenanteil
FOS 11 5.619,60 € - 77,00 € 42,00 € 4.737,60 €
FOS 12 6.255,60 € - 77,00 € 42,00 € 5.373,60 €

 

Sonstige Beiträge -

Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2023 - 31.07.2024

 

Mittagessen 3,90 € je Essen 

Nähere Informationen zur Abrechnung unter Schulessen

 

 Materialgeld Kunst: 15,00 € im Jahr

Die Festlegung der sonstigen Beiträge erfolgt im Einvernehmen mit dem gemeinsamen Elternbeirat der Schulen.

 

Familien in besonderer finanzieller Situation oder Schüler:innen, die ihren Schulbesuch selbst zahlen müssen, gewähren wir Nachlässe. Sprechen Sie uns an.