Der Staat zahlt uns etwa zwei Drittel des Schulaufwands über Kopfpauschale je Schülerinnen und Schüler. Das übrige Drittel wird über die Zahlungen der Eltern finanziert.
Schulkostenbeitrag -
Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2023 - 31.07.2024 **)
bei monatlicher Zahlung
Stufe | Schulkosten-beitrag | abzüglich Schulgeldersatz Art. 47 | zuzüglich Verbandsabgabe | Eigenanteil |
FOS 11 & 12 | 393,30 € *) | - 77,00 € | 3,50 € | 319,80 € |
bei jährlicher Zahlung
Stufe | Schulkosten-beitrag | abzüglich Schulgeldersatz Art. 47 | zuzüglich Verbandsabgabe | Eigenanteil |
FOS 11 & 12 | 4.718,60 € *) | - 924,00 € | 42,00 € | 4.737,60 € |
*) Hochgerechneter Betrag - das Schulgeld in der Fachoberschule wird ab dem Schuljahr 2024/25 dem Schulgeld der übrigen Schulstufen angepasst.
**) Aufgrund der Tarif- und Sachkostenentwicklung wird für das Schuljahr 2024/25 um ca. 9% steigen.
Sonstige Beiträge -
Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2023 - 31.07.2024
Mittagessen | 3,90 € je Essen |
Nähere Informationen zur Abrechnung unter Schulessen
Materialgeld | Kunst: 15,00 € im Jahr |
Die Festlegung der sonstigen Beiträge erfolgt im Einvernehmen mit dem gemeinsamen Elternbeirat der Schulen.
Familien in besonderer finanzieller Situation oder Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulbesuch selbst zahlen müssen, gewähren wir Nachlässe. Sprechen Sie uns an.