Der Staat zahlt uns etwa zwei Drittel des Schulaufwands über Kopfpauschale je Schüler*in. Das übrige Drittel wird über die Zahlungen der Eltern finanziert.
Schulkostenbeitrag -
Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2023 - 31.07.2024
bei monatlicher Zahlung
Stufe | Schulkosten-beitrag | abzüglich Schulgeldersatz Art. 47 | zuzüglich Verbandsabgabe | Eigenanteil |
FOS 11 | 468,30 € | - 77,00 € | 3,50 € | 394,80 € |
FOS 12 | 521,30 € | - 77,00 € | 3,50 € | 447,80 € |
bei jährlicher Zahlung
Stufe | Schulkosten-beitrag | abzüglich Schulgeldersatz Art. 47 | zuzüglich Verbandsabgabe | Eigenanteil |
FOS 11 | 5.619,60 € | - 77,00 € | 42,00 € | 4.737,60 € |
FOS 12 | 6.255,60 € | - 77,00 € | 42,00 € | 5.373,60 € |
Sonstige Beiträge -
Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2023 - 31.07.2024
Mittagessen | 3,90 € je Essen |
Nähere Informationen zur Abrechnung unter Schulessen
Materialgeld | Kunst: 15,00 € im Jahr |
Die Festlegung der sonstigen Beiträge erfolgt im Einvernehmen mit dem gemeinsamen Elternbeirat der Schulen.
Familien in besonderer finanzieller Situation oder Schüler:innen, die ihren Schulbesuch selbst zahlen müssen, gewähren wir Nachlässe. Sprechen Sie uns an.