Der Staat zahlt uns etwa zwei Drittel des Schulaufwands über Kopfpauschale je Schülerinnen und Schüler. Das übrige Drittel wird über die Zahlungen der Eltern finanziert.
monatlicher Schulkostenbeitrag (auch jährliche Zahlung möglich)
Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2026 - 31.07.2027
| Stufe | Schulkosten-beitrag | abzüglich Schulgeldersatz Art. 47 BaySchFG | zuzüglich Verbandsabgabe | Eigenanteil |
| FOS 11 - 12 | 456,60 € *) | - 77,00 € | 5,40 € | 385,00 € |
Das Schulkostenmodell sieht Schulgeldermäßigungen für Familien vor, die den vorgenannten Standardbeitrag nachweislich nicht zahlen können. Bitte sprechen Sie dies im Rahmen des Anmeldeprozesses an.
Die Preisanpassung erfolgt jährlich nach dem bayerischen Verbraucherkosten-Index.
Sonstige Beiträge -
Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2026 - 31.07.2027
| Mittagessen | 3,90 € je Essen |
Nähere Informationen zur Abrechnung unter Schulessen
| Materialgeld | Kunst: 15,00 € im Jahr |
| Busgeld | 30,00 € im Monat bei Nutzung eigene Linien |
Die Festlegung der sonstigen Beiträge erfolgt im Einvernehmen mit dem gemeinsamen Elternbeirat der Schulen.
Das Schulkostenmodell sieht Schulgeldermäßigungen bis hin zur Schulgeldfreiheit für Familien vor, die den vorgenannten Standardbeitrag nachweislich nicht zahlen können. Bitte sprechen Sie dies im Rahmen des Anmeldeprozesses an. Handlungsleitend für das Modell sind die Leitlinien zur Einhaltung des Sonderungsverbotes nach Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz (Schulgeldleitlinien) des Freistaats Bayern.
Familien, die während des Schuljahres unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, werden solidarisch durch den Härtefond unterstützt.
Die Preisanpassung erfolgt jährlich nach dem bayerischen Verbraucherpreindex.
